Erbschafts- und Schenkungsteuer
Die aktuelle Planung und die private Vorsorge gehören für viele Unternehmer zum täglichen Geschäft. Was ist jedoch nach dem Ausscheiden des Unternehmers? Erbfolge und Unternehmensnachfolge sind ein eher unbeliebtes Thema, können aber eine starke Bedeutung für den Fortbestand eines Unternehmens haben.
Je früher die Weichen für eine Nachfolge gestellt werden, desto früher können Schritte zur Verringerung oder gar Vermeidung von Schenkung- und Erbschaftsteuer unternommen werden.
Durch die Regelungen der beiden Steuerarten Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in einem Gesetz sieht man die enge Verknüpfung. Zum Einen werden die Erwerbe von Todes wegen, zum Anderen Schenkungen zu Lebzeiten besteuert. Darunter können auch Zweckzuwendungen und zum Teil auch Stiftungsvermögen fallen.
Viele Probleme lassen sich bei der Vermögensübertragung vermeiden, wenn rechtzeitig der Weg zum Berater gesucht wird. Hier stehe ich Ihnen für die steuerliche und finanzielle Planung gerne zur Verfügung. Für die Rechtsberatung können wir auf kooperierende Rechtsanwälte zurückgreifen.